Konditionen

Psychologische Neuro-Psychotherapie …

… nach einer Krankheit (KVG)

Die Leistungen für die ambulante neuro-psychotherapeutische Behandlung wird durch die Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Dazu benötigen Sie eine Anordnung einer Ärztin oder eines Arztes.

  • mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in Allgemeiner Innerer Medizin (in der Regel die Hausärztin oder der Hausarzt) oder

  • mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in Psychiatrie und Psychotherapie oder

  • mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatische und psychosoziale Medizin der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM)

Bitte bringen Sie die Anordnung zur ersten Sitzung mit. Alternativ kann die verordnende Ärztin / der verordnende Arzt die Anordnung direkt an meine Praxisadresse mailen.

… nach einem Unfall (UVG)

Für die Übernahme der Therapiekosten muss eine Kostengutsprache beim Versicherer eingeholt werden.

… für Selbstzahlende

Ich verwende den gleichen Tarif wie bei einer Abrechnung mit der Krankenkasse (KVG).

Begleitung/Coaching beim beruflichen Wiedereinstieg nach einer Hirnverletzung

Dies erfordert eine Kostengutsprache der Versicherung.

Terminabsage

Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird für Therapiesitzungen ein Sitzungstarif von CHF 60.– in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Supervision

Einzelsupervision: CHF 180.–
Gruppen: nach Absprache